Hilfe zur Erziehung in Form von Erziehungsbeistand gemäß §§ 27 und 30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine kontinuierliche Einzelbetreuung, bei der die Verselbständigung unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes des Minderjährigen oder jungen Erwachsenen ein wichtiges Ziel darstellt.
Bei Anfragen zu diesem Angebot und Interesse an einer Zusammenarbeit wenden Sie sich bitte mit dem Kontaktformular an SPP Reuter.